
UN Kinderrechtskonvention
In unserem anthropologischen Bild vom Kind/ Menschen haben wir dargelegt, dass die Rechte des Kindes eine Selbstverständlichkeit in unserem pädagogischen Verständnis ist. Daher sind die Rechte der UN-Kinderrechtskonvention in unserer Konzeption und unserem Alltag fest verankert.
Ziel der UN-Kinderrechtskonvention ist es, die Lage der Kinder in aller Welt zu verbessern, indem sie Maßstäbe mit universellem Geltungsanspruch setzt und zum Schutz der Kinder die wichtigsten Menschenrechte garantiert.
So hat jedes Kind
ein Recht darauf, nicht benachteiligt zu werden
das Recht auf Achtung des Privatlebens und seiner Würde
das Recht auf Mitbestimmung
das Recht auf freie Meinungsäußerung,
einen Anspruch auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit,
ein Recht auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit,
ein Recht auf Bildung sowie Ausbildung
ein Recht auf Ruhe, Freizeit und Spiel.
das Recht auf Informationen
das Recht auf besonderen Schutz im Krieg und auf der Flucht
das Recht auf Schutz vor Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung
das Recht auf Gesundheit
das Recht auf Geborgenheit, Familie, elterliche Fürsorge und ein sicheres
Zuhause
das Recht auf besondere Fürsorge und Förderung bei einer Behinderung.
Weiter sollen alle Kinder vor Gewalt geschützt werden, nicht nur im Sinne körperlicher Gewalt, sondern auch seelischer Gewalt, Ausbeutung, Verwahrlosung, Vernachlässigung und sexuellen Missbrauchs. Kinder haben das Recht, an allen sie betreffenden Entscheidungen entsprechend ihrem Entwicklungsstand beteiligt zu werden. Es ist zugleich ein Recht, sich nicht zu beteiligen. Dieser Freiwilligkeit seitens der Kinder, ihr Recht auszuüben, steht jedoch die Verpflichtung der Erwachsenen gegenüber, Kinder zu beteiligen, ihr Interesse für Beteiligung zu wecken.
Kinderschutz (§8a SGB)
Aus der Konvention der UN Kinderrechte ergeben sich, ein besonderes Augenmerk auf den Schutz des Kindes vor jeglicher Form von Gewalt zu richten, und dies in jeder Hinsicht und zu jedem Zeitpunkt nach den festgelegten Richtlinien des Gesetzgebers, zu gewährleisten.
Die Eltern-Kind-Initiative „Walmdachspatzen“ e. V. hat zur Sicherstellung des Schutzauftrages nach §8a und „72a des Achten Buchs des Sozialgesetzbuches (SGB
VIII) eine Vereinbarung mit der Landeshauptstadt München, Sozialreferat/Stadtjugendamt, sowie dem Referat für Bildung und Sport/KITA abgeschlossen, die die Rechte der Kinder stärkt und sie aktiv schützt. Bei der Gefährdung des Kindeswohls sieht der Gesetzgeber Handlungsparadigmen vor, die in der Vereinbarung genau aufgeführt sind.
Wesentliche Elemente des Kinderschutzes sind eine verbindliche Partizipation und ein transparentes Beschwerdemanagement.
Zur Sicherstellung der Einhaltung dieser Vereinbarung werden die PädagogInnen in
Fortbildungsangeboten geschult und in regelmäßigen Abständen auf den aktuellen
fachlichen Stand gebracht.